Willipedia
Alles, was du über die WFG wissen musst

Smartphones

•  Wir sind eine Medienschule, entsprechend darfst du die SchülerInnen sehr gerne im Unterricht zielführend mit ihren eigenen digitalen Endgeräten arbeiten lassen. Das heißt aber nicht, dass die SchülerInnen jederzeit an ihr Smartphone dürfen. Das aktuelle Medienkonzept sieht die Nutzung ausschließlich nach Erlaubnis der Lehrkraft vor.
•  Unsere SchülerInnen erwerben in den ersten beiden Jahren im Informatik-Unterricht den Handy-Führerschein. Ab Klasse 7 darfst du also davon ausgehen, dass deine SchülerInnen im Umgang und im Verhalten mit den Endgeräten geschult sind.
•  Im Mathe-Unterricht wird mit „Bettermarks“ gearbeitet - und das auch schon vor Klasse 7. Entsprechend kann es sein, dass dich SchülerInnen fragen, ob sie an ihren Smartphones Mathe üben dürfen.
•  Die SchülerInnen können alle auf Office365 sowie den Stunden-/Vertretungsplan zugreifen. Es muss sich also nicht immer um einen Regelverstoß handeln, wenn du jemandem am Smartphone siehst, auch wenn die Nutzung natürlich immer nur in Absprache geschehen sollte.
•  Eine typische Sanktion bei unerlaubter Smartphone-Nutzung ist das Einsammeln für einen gewissen Zeitraum (Stundenende, Ende des Schultages etc.). Viele KollegInnen geben das Gerät auch an die jeweilige Klassenleitung weiter. Erkundige dich bei den Klassenleitungen, ob es möglicherweise spezielle Regelung für einzelne SchülerInnen gibt, z.B. Smartphone zu Beginn der Stunde auf’s Lehrerpult legen.
• Seit dem Schuljahr 2020/21 sollen alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 sowie der EF mit eigenen iPads arbeiten.